ÖJC begrüßt VfGH-Spruch zu Handys

ÖJC begrüßt VfGH-Spruch zu Handys

Die derzeitige Regelung, dass Mobiltelefone ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung von der Exekutive sichergestellt werden dürfen, ist verfassungswidrig. Das sagt der Verfassungsgerichtshof (VfGH), der darin in seiner jüngsten Erkenntnis vom 14.12.2023 einen Verstoß gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz sieht. „Der ÖJC begrüßt diese Erkenntnis, die auch das Redaktionsgeheimnis besser schützt“, sagt der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs, Ing. Norbert Welzl.

„Durch diese Maßnahme wird das Redaktionsgeheimnis deswegen besser geschützt, da die Beschlagnahmung von Datenträgern von Journalisten einer richterlichen Beurteilung der Verhältnismässigkeit bedürfen“, so Welzl weiter. „Der ÖJC sieht in dieser Erkenntnis einen wichtigen und guten Schritt zur Wahrung des Redaktionsgeheimnisses sowie des Informantenschutzes.“

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sieht es als gesetzlichen Auftrag der Regierung, dies umgehend zu korrigieren. „Die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt nicht, dass Handys umfassende Informationen zu unserem gesamten Leben enthalten,“ so Edtstadler. Justizministerin Alma Zadic (Die Grünen) kündigte eine „zeitnahe“ Umsetzung dieses VfGH-Erkenntnisses an.

VfGH-Erkenntnis_G_352_2021_vom_14._Dezember_2023.pdf

Mitteilung zum Erkenntnis Sicherstellung Datenträger – Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (vfgh.gv.at)