Österreichischer Journalisten Club

Mitglied werden

So einfach werden Sie ÖJC-Mitglied:
Mitglieder des Vereines können alle physischen und juristischen Personen werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:

Ordentliche Mitglieder können
a) Personen sein, die journalistische, programmgestaltende oder kreative Medientätigkeit (TV, Radio, Print, Online) hauptberuflich oder als ständige Nebenbeschäftigung ausüben.
b) Mitarbeiter von Medien, wenn die Tätigkeit mehr als die Hälfte journalistisch ist. Sie müssen ihre journalis sche Medientä gkeit kon nuierlich und regelmäßig (abhängig von Erscheinungsdatum und Erscheinungsfrequenz des Mediums) ausüben und dies auch belegen.
c) Fachbuchautoren, deren Bücher journalistischen Kriterien (insbesondere Politik, Wirtschaft, Kultur) entsprechen.
d) freiberufliche Journalisten, die regelmäßig journalistische Inhalte in Social Media-Kanälen publizieren. Dazu gehören auch Blogger, die regelmäßig journalistische Inhalte online stellen und dies auch dokumentieren.

Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

Seniorenmitglieder sind
Personen, die seit mindestens fünf Jahren ordentliche ÖJC-Mitglieder sind, die früher journalistische, programmgestaltende oder kreative Medientätigkeit ausgeübt haben, nun aber in Pension sind und diese Tätigkeiten nicht mehr regelmäßig ausüben.

Jugendmitglieder sind
Schüler und Studenten zwischen dem 14. und maximal 25. Lebensjahr, deren Mitgliedschaft befristet für jeweils ein Schul- bzw. Studienjahr gilt. Eine Verlängerung der Mitgliedschaft ist auf Antrag um ein weiteres Schul- bzw. Studienjahr möglich.

Außerordentliche Mitglieder können
a) Personen sein, die früher journalistische, programmgestaltende oder kreative Medientätigkeit ausgeübt haben, nun aber diese Tätigkeiten eingestellt haben.
b) Mitarbeiter von Pressestellen oder aus dem PR-Bereich 
c) Influencer, die auf Social Media aktiv sind
d) Literaten, Schriftsteller und Fachbuchautoren, deren Bücher keinen journalistischen Kriterien entsprechen
e) Mitarbeiter von Verlagen, die nicht journalistisch tätig sind und keine journalistischen Inhalte publizieren
f) Personen, die zwar keine Medienmitarbeiter sind, aber an den Aktivitäten des ÖJC interessiert sind.

Fördernde Mitglieder sind
natürliche oder juristische Personen, die den Verein materiell oder ideell
unterstützen. Juristische Personen werden durch ihren gesetzlichen oder statutarischen Bevollmächtigten vertreten.

Ihren Aufnahmeantrag können Sie online auf dieser Webseite stellen.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages für die ordentliche Mitgliedschaft benötigen wir noch …

  • eine Redaktionsbestätigung oder einen aktuellen Nachweis Ihrer journalistischen Tätigkeit, aus dem Ihre Urheberschaft eindeutig hervorgeht und
  • ein .PDF der Lichtbildseite Ihres Reisepasses oder des Personalausweises (hier bitte Vorder- und Rückseite)
  • ein Passfoto für den Presseausweis, Format mind. 300 x 375 px, 150 dpi als .JPG oder .PNG.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages für die außerordentliche Mitgliedschaft benötigen wir noch …

  • eine Beschreibung ihrer Art der Tätigkeit (Pensionist, Pressestelle- oder PR-Mirarbeiter, Firma und Position)
  • ein .PDF der Lichtbildseite Ihres Reisepasses oder des Personalausweises (hier bitte Vorder- und Rückseite)
  • ein Passfoto für den Mitgliederausweis, Format mind. 300 x 375 px, 150 dpi als .JPG oder .PNG.

Bitte senden Sie diese Unterlagen nach der Antragstellung an office@oejc.at.

Wir freuen uns, Sie bald als Mitglied in der größten Journalistenorganisation Österreichs begrüßen zu dürfen.

JETZT ÖJC-MITGLIED WERDEN!

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Streichung, Ausschluss oder durch Ableben. Ein Austritt ist jederzeit schriftlich (auch mittels E-Mail) an den ÖJC kund zu machen. Der Austritt bedarf keiner Annahme. Er wird mit Ablauf des Kalenderjahres wirksam. Die Verpflichtung zur Zahlung offener Mitgliedsbeiträge bleibt unberührt; das Mitglied erhält auf Wunsch eine entsprechende Austrittsbestätigung (§ 6/ Abs.1&2 der Statuten).