Journalistenausweis für Kriegs- und Krisengebiete

Journalistenausweis für Kriegs- und Krisengebiete

Ausweis erfüllt Artikel 79 des Zusatzprotokolls zum Genfer Abkommen vom 12. August 1949.



Die Republik Österreich gibt einen amtlichen Ausweis für Journalistinnen und Journalisten heraus, die aus Kriegs- und Krisengebieten berichten. Der ÖJC bemühte sich viele Jahre, dass Österreich einen international gültigen Ausweis zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Kriegsgebieten herausgibt. Nun hat die Bundesverwaltung einen Weg gefunden, diese Forderung des ÖJC zu erfüllen. Eine .PDF-Datei der Vorderseite Ihres ÖJC-Presseausweises erhalten Sie auf Nachfrage (bitte ÖJC-Mitgliedsnummer angeben) an office@oejc.at.

Das amtliche Dokument wird vom Verteidigungsministerium herausgegeben, ersetzt aber keinen Presseausweis. Den befristeten, international anerkannten Ausweis erhalten Journalistinnen und Journalisten die in „Gebieten eines bewaffneten Konflikts gefährliche berufliche Aufträge ausführen“. Der Ausweis bestätigt den „Status des Inhabers als Journalist“ und als Zivilperson.

Antragsberechtigt sind die betroffenen Journalisten selbst, das Medium für das der Journalist tätig ist, oder eine journalistische Interessensvertretung, wie der ÖJC.

„Antrag auf Ausstellung eines Ausweises für Journalisten in gefährlichem beruflichem Auftrag“, zu finden auf der Bundesheer-Website unter

https://www.bundesheer.at/download_archiv/pdfs/journalistenausweis.pdf,

Füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es MIT DEN GEFORDERTEN BEILAGEN UND EINEM DIGITALEN PASSBILD per E-Mail an unser Generalsekretariat office@oejc.at oder direkt an Herrn ADir Christian Molitor christian.molitor@bmlv.gv.at

(Service: Das Dokument bekommen Journalisten im Heerespersonalamt, Straßgangerstraße 171, 8052 Graz-Wetzelsdorf, Kundentelefon: +43(0)50201/5026 150 DW)



Kriegs-Ausweis