ÖJC für Pressefreiheit

ÖJC für Pressefreiheit

Wie am Dienstag, den 20.6.2023, bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt den Laptop und das Mobiltelefon des investigativen Kärntner Journalisten Franz Miklautz beschlagnahmt. Er arbeitete zuletzt an einer Story über Überstundenabrechnungen, Gehälter und Nebenerwerbstätigkeiten im Klagenfurter Rathaus. Das hat ihm eine Anzeige wegen „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ eingebracht und zur Beschlagnahme seiner Arbeitsgeräte geführt.

Der ÖJC hebt hervor, dass das Redaktionsgeheimnis absolut gilt und keinesfalls mit derartigen Eingriffen ausgehebelt werden darf. „Unbequeme Recherchen und investigative Veröffentlichungen durch Journalistinnen und Journalisten sind eine Trägersäule einer freien demokratischen Ordnung, damit die vierte Gewalt im Staat ihrer Aufgabe nachkommen kann“, so ÖJC-Präsident Ing. Norbert Welzl.

„Die Pressefreiheit ist eng mit dem Redaktionsgeheimnis verknüpft und darf keinesfalls verletzt werden. Die Beschlagnahme von elektronischen Datenträgern eines Journalisten kann nicht so einfach von der Branche hingenommen werden.“

Der ÖJC fordert die Justizministerin auf, eine umgehende Prüfung des Sachverhalts durchzuführen und die Beweggründe für diesen massiven Eingriff in das Redaktionsgeheimnis und die Pressefreiheit zu veröffentlichen. Am Donnerstag, den 22.6.2023, hat die Oberstaatsanwaltschaft in Absprache mit dem Justizministerium angeordnet, Computer und Handy an Franz Miklautz zurückzugeben. Per Weisung wurde auch das Verfahren gegen den Journalisten eingestellt.

Schon am 19.4.2023 hat der ÖJC in einem Gespräch mit der ÖJC-Anwältin Mag. Braun im ÖJC-Pressesalon die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere den Schutz des Redaktionsgeheimnisses diskutiert und sich zum Schutz bekannt (Das Redaktionsgeheimnis – ein Mythos?)

Der ÖJC steht für die absolute Unantastbarkeit des Redaktionsgeheimnisses und der Pressefreiheit und wird sich auch weiter für die Wahrung und Einhaltung derselben einsetzen.