Bei der außerordentlichen Generalversammlung des Österreichischen Journalisten Clubs wurden am 13.2.2026 die neuen Statuten des ÖJC mit offener Abstimmung angenommen (Dafür: 38 / Dagegen: 2 / Enthaltungen: 3). Die Anzeige der Vereinsbehörde erfolgte am 17.2.2026.
Mit dem Einlangen der Änderungsanzeige bei der zuständigen Vereinsbehörde beginnt eine Frist von vier Wochen zu laufen. Hat eine erste Prüfung der vorgelegten geänderten Statuten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Verein nach seinem Zweck, seinem Namen oder seiner Organisation gesetzwidrig sein könnte, kann die Behörde, wenn dies zur Prüfung dieser Fragen im Interesse eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens notwendig ist, die angeführte Frist mit Bescheid auf längstens sechs Wochen verlängern.
Wenn die Behörde die Statutenänderung nicht innerhalb von vier bzw. sechs Wochen für gesetzwidrig erklärt, darf der Verein mit Ablauf dieser Frist seine Tätigkeit aufgrund der geänderten Statuten fortsetzen. Was im Falle der neuen Statuten des ÖJC per 31.3.2026 der Fall ist. Somit sind diese neuen Statuten in Kraft: ÖJC-Statuten 2026
