Österreichischer Journalisten Club

Mitglied werden

So einfach werden Sie ÖJC-Mitglied:
Mitglieder des Vereines können alle physischen und juristischen Personen werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:

Ordentliche Mitglieder können
a) Personen sein, die journalistische, programmgestaltende oder kreative Medientätigkeit (TV, Radio, Print, Online) hauptberuflich oder als ständige, wirtschaftlich nicht unbedeutende Nebenbeschäftigung ausüben.
b) Mitarbeiter von Medien, Pressestellen oder aus dem PR-Bereich sein, wenn die Tätigkeit mehr als die Hälfte journalistisch ist.

Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

Außerordentliche Mitglieder können
a) Personen sein, die früher journalistische, programmgestaltende oder kreative Medientätigkeit ausgeübt haben, nun aber in Pension sind und diese Tätigkeiten eingestellt haben.
b) Mitarbeiter von Pressestellen oder aus dem PR-Bereich sein,wenn die Tätigkeit weniger als die Hälfte journalistisch ist.
c) Mitarbeiter oder CEOs von Firmen und Unternehmen sein, die den ÖJC unterstützen wollen.

Ihren Aufnahmeantrag können Sie online auf dieser Webseite stellen.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages für die ordentliche Mitgliedschaft benötigen wir noch …

  • eine Redaktionsbestätigung oder einen aktuellen Nachweis Ihrer journalistischen Tätigkeit, aus dem Ihre Urheberschaft eindeutig hervorgeht und
  • ein .PDF der Lichtbildseite Ihres Reisepasses oder des Personalausweises (hier bitte Vorder- und Rückseite)
  • ein Passfoto für den Presseausweis, Format mind. 300 x 375 px, 150 dpi als .JPG oder .PNG.

Zur Bearbeitung Ihres Antrages für die außerordentliche Mitgliedschaft benötigen wir noch …

  • eine Beschreibung ihrer Art der Tätigkeit (Pensionist, Pressestelle- oder PR-Mirarbeiter, Firma und Position)
  • ein .PDF der Lichtbildseite Ihres Reisepasses oder des Personalausweises (hier bitte Vorder- und Rückseite)
  • ein Passfoto für den Mitgliederausweis, Format mind. 300 x 375 px, 150 dpi als .JPG oder .PNG.

Bitte senden Sie diese Unterlagen nach der Antragstellung an office@oejc.at.

Wir freuen uns, Sie bald als Mitglied in der größten Journalistenorganisation Österreichs begrüßen zu dürfen.

JETZT ÖJC-MITGLIED WERDEN!

Beendigung der Mitgliedschaft

Wenn Sie die Mitgliedschaft beenden wollen, dann beachten Sie bitte den § 5.3.a) der Statuten: „Der Austritt kann nur durch eingeschriebenen Brief oder digitaler Signatur an den Vorstand erfolgen und tritt am 31.12. des laufenden Jahres in Kraft. Der Kündigungsbrief muss spätestens bis zum 1.10. des laufenden Geschäftsjahres am Vereinssitz eingelangt sein.“