EINLADUNG ZUR
GENERALVERSAMMLUNG
DES ÖSTERREICHISCHEN JOURNALISTEN CLUBS
Do., 03. Juli 2025 18.00 Uhr
1010 Wien, Blutgasse 3
TAGESORDNUNG
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Jahresbericht der Finanzreferentin und Bericht der Rechnungsprüfer über das Geschäftsjahr 2024
- Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
- Bericht des Präsidenten: Leistungsbilanz 2024/25, Mitgliederentwicklung, Mietvertrag ÖJC, Social Media
- Allfälliges
Auszug aus den ÖJC-Statuten § 9 Generalversammlung:
4. Zur Generalversammlung sind alle Mitglieder spätestens vier Wochen vor dem Termin unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung durch den Vorstand einzuladen. Die Einladung erfolgt über die Internetseite des ÖJC und als E-Mail an die vom Mitglied mitgeteilte E-Mailadresse. Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind nur Mitglieder berechtigt, die am Tag der Generalversammlung ihren Mitgliederpflichten nachgekommen sind und Ihre Teilnahme bis spätestens eine Woche vorher angemeldet haben.
5. Anträge, die Gegenstände betreffen, die nicht auf der Tagesordnung und nicht Verfahrensanträge bzw. Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung sind, können nur dann behandelt und zur Abstimmung gebracht werden, wenn sie mindestens fünf Kalendertage vor der Tagung der Generalversammlung nachweislich an den Vereinssitz übermittelt wurden. Zu Beginn der Generalversammlung kann der Vorsitzende zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen oder Punkte von der Tagesordnung nehmen, sofern diese nicht den Einberufungsgrund betreffen.
7. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Die Mitgliedsbeitragsrechnungen 2025 wurden am 8. November 2024 versendet und sind in den jeweiligen Online-Mitgliederbereichen als .PDF zum Download hinterlegt.