Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
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Donnerstag, 5.12.2019, 19.00 Uhr
Donnerstag, 27. 02.2020, 19.00 Uhr
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Wichtige Hinweise:
Die Mitgliedsbeiträge für 2020 werden am
2. Jänner 2020 versandt.
Die Presseausweise 2019 des Österreichischen Journalisten Clubs sind bis 31.01.2020 gültig.
ÖSTERREICH-Umfrage zur Wien-Wahl: SPÖ 33%, ÖVP 20%, Grüne 17%, FPÖ 14%, NEOS 10%, Strache 4%
Donnerstag, 05. Dezember 2019, 19:35:29
SpaceChain bringt Blockchain-Technologie auf die Internationale Raumstation
Donnerstag, 05. Dezember 2019, 19:27:24
Donnerstag, 05. Dezember 2019, 18:58:21
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation in der Republik Österreich.