Der
Österreichische Journalisten Club
schreibt den
PROF. CLAUS GATTERER-PREIS 2019
aus.
Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.
Vorschläge für Preisträger können alle Mitglieder des Österreichischen Journalisten Clubs sowie Redaktionen aller Print- und Funkmedien in Österreich und Südtirol in deutscher und ladinischer Sprache (mit deutscher Übersetzung) einreichen.
Ende der Einreichungsfrist ist Montag, 3. Juni 2019, 24.00 Uhr (Poststempel).
Die Einreichungen mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Kontaktdaten sind zu richten an:
Österreichischer Journalisten Club
Kennwort "Prof. Claus Gatterer-Preis 2019"
Blutgasse 3
A-1010 Wien
Einreichungen nur über dieses Online-Tool.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Wiener Rufnummer 98 28 555/0.
Die Jury entscheidet am Mittwoch, 26. Juni 2019.
Die Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises 2019 findet am Donnerstag, 5. September 2019 um 10.30 Uhr im Schloss Esterhazy in Eisenstadt statt.
Prof. Claus Gatterer-Preis-Jury 2019
Vorsitzender: Prof. Fred Turnheim ÖJC-Präsident und CR [Statement]
Zoran Dobric, ORF; Beate Firlinger, freie Journalistin; Mag. Werner Herics, Landesdirektor ORF Burgenland; CR Florian Höllerl MA, 4News; Mag. Helmut Kletzander, freier Journalist; Prof. Oswald Klotz, ÖJC-Vizepräsident und CR [Statement]; David Lardschneider, Redakteur, La Usc di Ladins, Gröden; Nina Strasser, Freie Journalistin, Gatterer-Preisträgerin 2018; Mag. Christian Uchann, CR Bezirksblätter Burgenland und Mag. Karl Wessely, Unternehmenssprecher Esterhazy Gruppe.
RENNERPREIS-KURATORIUM UND GATTERER-PREIS-FONDS
FLUGHAFEN WIEN AG; OBERBANK AG; RED BULL; WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG VIENNA INSURANCE GROUP.
LAND BURGENLAND und ESTERHAZY GRUPPE GmbH
ÖJC-Vorstand
Präsident: Prof. Fred Turnheim
Vizepräsident: Prof. Oswald M. Klotz
Nina Bayer, Mag. Florian Müller, Mag. Christian Murhammer MA, Mag. Markus Schauta, Harald Vaca, Dr. Peter Vyskovsky und Ing. Norbert Welzl
Vergaberichtlinien
1. Der Prof. Claus Gatterer-Preis wird als höchste Auszeichnung für journalistische Leistungen vergeben, die im Sinne des Lebenswerkes von Prof. Claus Gatterer einen überdurchschnittlichen Beitrag für den österreichischen und Südtiroler Journalismus darstellen: Schutz der gesellschaftlichen Minderheiten, Verteidigung sozialer Randgruppen, Eintreten für zu Unrecht benachteiligte und missachtete Gruppen oder Personen, kritisches Bewusstsein gegen Ignoranz und Gleichgültigkeit in der Gesellschaft. Im Hinblick auf die nivellierenden Gesamttendenzen der modernen Medienlandschaft ist die kritische und eigenständige Haltung der Kandidaten an ihrem bisherigen gesamten Verhalten zu messen, wenn auch eine besondere, hervorragende journalistische Leistung die Maßgabe der Nominierung sein sollte.
2. Der Prof. Claus Gatterer-Preis kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal an österreichische und/oder Südtiroler Journalistinnen und Journalisten aller Medien mit Ausnahme von Werbeagenturen und kommerziellen Pressestellen vergeben werden.
3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury. Der Vorsitzende der Jury ist der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs. Wenn weniger als fünf Jurymitglieder bei der Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den 7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden Fall beschlussfähig.
4. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des ÖJC. Die Durchführung der Veranstaltung zur Übergabe des Prof. Claus Gatterer-Preises obliegt dem ÖJC.
5. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die Mitglieder der Jury können sich nicht vertreten lassen. Eine Teilnahme eines Jurymitgliedes an einem anderen Preis im Sinne Claus Gatterers ist ein Ausschließungsgrund.
6. Der Präsident und die Vizepräsidenten des ÖJC nehmen an der Jurysitzung mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand weisungsfrei gestellt.
7. Zur Einreichung sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen aller Printmedien, sowie Film, Funk- und elektronischer Medien in Österreich und Südtirol berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder können auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muss innerhalb der Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.
8. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine gemeinsame Sitzung erfolgen. Die Einreichungen müssen in deutscher Sprache erfolgen. Einreichungen in ladinischer Sprache müssen mit einer deutschen Übersetzung erfolgen.
9. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie. Die Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Gatterer-Preises ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen mitgezählt. Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln. Haben mehr als drei Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist solange eine Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die Endabstimmung kommenden Bewerber feststehen.
10. Der Preis kann nicht geteilt werden. Die Jury kann in Ausnahmefällen eine nicht dotierte "Besondere Anerkennung" aussprechen. Diese Anerkennung wird im Rahmen der Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises vom Präsidenten des ÖJC öffentlich ausgesprochen.
Technische Hinweise: Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf DVD, USB-Stick oder über WeTransfer einsenden. Hörfunksendungen nur auf Audio-CD oder USB-Stick. Kein Schriftwechsel. Der Preisträger wird mündlich verständigt. Die eingelangten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen in das Eigentum des ÖJC über.
Einreichungen ausschließlich online auf dieser Website. Bitte geben Sie dabei an, über welchen technischen Weg die Sendungsdateien zu uns kommen. Printbeiträge bitte im Original! Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Mailadresse technik@oejc.at
[OeJC-TV2go] - Livesendungen:
Nächster Live-Stream auf Facebook:
Donnerstag, 5.12.2019, 19.00 Uhr
Donnerstag, 27. 02.2020, 19.00 Uhr
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Wichtige Hinweise:
Die Mitgliedsbeiträge für 2020 werden am
2. Jänner 2020 versandt.
Die Presseausweise 2019 des Österreichischen Journalisten Clubs sind bis 31.01.2020 gültig.
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Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation in der Republik Österreich.