Der Österreichische Medienrat stellte in seiner Sitzung vom 9. November 2010 in der Berichterstattung der Tageszeitung "Österreich" und dessen Online-Ausgabe einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht fest. Mehrere intime Details, die nicht mit der Berichterstattung über das Verbrechen
zusammenhingen wurden von der Zeitung ans Licht der Öffentlichkeit
gezerrt.
Im Detail lautete die Beurteilung des Medienrates:
Durch die Berichterstattung von "Österreich" in der Tageszeitung
vom 06. Juli 2010 und in der begleitenden Online-Berichterstattung
www.oe24.at im Mordfall "Steffi P." wurden die journalistische
Sorgfaltspflicht und das Berufsethos in folgenden Punkten verletzt:
Verletzt wurde die Privatsphäre und die Würde des Mordopfers
Stefanie P. durch den Hinweis auf 14 Selbstmordversuche der
Getöteten; auf eine mutmaßliche Vergewaltigung, die sie erlitten
habe, auf ihr angebliches Borderlinesyndrom, sowie, dass sie eine
Lügnerin sei und ihre Mutter als ehemalige Prostituierte bezeichnet
habe. Weiteres wurden der Getöteten Alkoholprobleme und bizarre
sexuelle Vorlieben wie z.B. im volltrunkenen Zustand Sex mit zwei
Männern gehabt zu haben, vorgeworfen. Insgesamt erweckt die
Berichterstattung den Eindruck, das angeblich aus dem Tritt geratene
Leben des Mordopfers sei kausal für das Tötungsdelikt. Der Medienrat
hält fest, dass er ausschließlich die Verletzung der
Persönlichkeitsrechte des Opfers geprüft hat.
Der Medienrat war von zwei engagierten Medienbeobachtern auf die
Berichterstattung zum Mordfall Stefanie P. aufmerksam gemacht worden
und beschloss, in Eigeninitiative den Fall aufzugreifen. Zwei weitere
in dieser Sache berichtende Medien wurden geprüft, doch konnte bei
ihnen keine eindeutige Verletzung der journalistischen Ethik
festgestellt werden. Der Medienrat steht unter dem Vorsitz des
bekannten Verfassungsjuristen Heinz Mayer.
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