29.04.2016 Beschwerde des Herrn P. über die Ö3-Wecker-Sendung am 25. April 2016
In dem von Ihnen geschilderten Fall kann der Senat des ÖMR kein kritisierenswertes Verhalten des ORF erkennen. Wir pflichten Ihnen bei, dass der ORF als öffentlich-rechtlicher Sender zu einer neutralen Berichterstattung verpflichtet ist. In der von Ihnen beanstandeten Wecker-Sendung vom 25. April 2016 bezog sich Moderator Robert Kratky in seinem Bericht über das „Blaue Österreich“ jedoch auf die fast durchgehend blau gezeichnete Landkarte Österreichs, wie sie an diesem Tag u.a. in der Kronen Zeitung abgedruckt worden war. Das allein kann man noch nicht als einseitige Berichterstattung bezeichnen.
Zumal Robert Kratky etwas später diese Aussage durch weitere Berichte relativierte. Auch Interviews aus Orten, wo Norbert Hofer eine große Stimmenmehrheit erlangte, ist angesichts der Tatsache, dass gerade solche Wahlerfolge untypisch und überraschend erfolgten, journalistisch nicht zu kritisieren, sondern sogar erforderlich. Ebenso konnte der Senat die von Ihnen kritisierte suggestive Beeinflussung nicht erkennen, wenn in der Berichterstattung über den großen Stimmenüberhang des Kandidaten Hofer vor jenem Van der Bellens die Rede war.
Grundsätzlich ist die Sachlage so: Wenn ein (öffentlich-rechtliches) Medium z.B. an einem Tag einen „blauen“ Kandidaten interviewt und am nächsten einen „roten“ usw., dann gilt das als ausgewogene, also als „neutrale“, Berichterstattung. Dies trifft 100%ig auch auf den ORF zu. Würde jedoch nur z.B. über den „blauen“ Kandidaten berichtet, wäre dieses (öffentlich-rechtliche) Medium wohl der Verletzung der ausgewogenen Berichterstattung schuldig.
08.06.2012 Österreichischer Medienrat kritisiert Vorverurteilung und Verletzung der Menschenrechte
Sensationelle Meldungen bekommen zu Recht viel und prominenten Platz in den heimischen Gazetten, und das nicht nur beim Boulevard. Und es ist natürlich ausführlich berichtenswert, wenn ein international gesuchter mutmaßlicher Mörder gefasst wird. Im konkreten Fall ging es um jenen Kanadier, der von der Polizei verdächtigt wird, im kanadischen Montreal einen Mann getötet, seine Leiche zerstückelt und die Leichenteile per Post verschickt zu haben, und deshalb international zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Die Art und Weise, wie darüber in manchen Medien berichtet wurde, wird vom Österreichischen Medienrat (OMR) scharf kritisiert: „Es darf nicht sein, dass der mutmaßliche Täter auch in Qualitätszeitungen als Mörder abqualifiziert wird“, sagt Medienrats-Senatsmitglied Oswald Klotz und konstatiert: „Es widerspricht den Menschenrechten, die auch ein möglicher Verbrecher hat, dass mehrmals sein voller Name genannt und sein Foto nicht unkenntlich gemacht wird. Und dass in einer Überschrift der nunmehr in Berlin verhaftete Mann ganz einfach ‚Mörder von Montreal‘ genannt wird, ohne den Zusatz ‚mutmaßlich‘, das geht schon überhaupt nicht.“
Der journalistische Ehrenkodex gebietet jedenfalls auch hierzulande in Österreich, jeden Menschen, der nicht von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde, fair zu behandeln und ihm bis dahin den Schutz zumindest des abgekürzten Familiennamens und des verpixelten Fotos zu gewähren.
17. 04. 2012 Erkenntnis des Senates 1 des Österreichischen Medienrates
1. Der Senat I. des Österreichischen Medienrates wurde angerufen nachstehende Meldung in der „ZIB 1“ vom 02.04.2012 zu überprüfen:
„In Schwechat ist die Leiche eines Niederösterreichers exhumiert worden, der von einer Polin vergiftet worden sein soll. Die Frau wird verdächtigt, noch einen weiteren Mann, den sie ebenfalls gepflegt hat, vergiftet zu haben. Seine Leiche soll am Mitt-woch untersucht werden.“
Im gegebenen Zusammenhang wurde in einer Mehrzahl von Veröffentlichungen ebenfalls die Verdächtige als „Polin“ bezeichnet. Diese weiteren Veröffentlichen hat der Senat aus eigenem überprüft, beispielsweise sein angeführt:
-„KRONEN-ZEITUNG“ vom 04.04.2012:
„Bogumila Janina W. raucht eine Zigarette nach der anderen, trinkt unentwegt Kaffee. Sie hat Zeit zum Nachdenken in ihrer Zelle in der Kremser Justizanstalt. Einvernahmen gibt es keine…“Ich habe darum ersucht!“, sagt Timo Gerersdorfer, der Anwalt der Polin.“
-„KRONEN-ZEITUNG“ vom 14.04.2012:
„Zur Haftprüfung musste die Polin „anreisen“ – aus der psychiatrischen Abteilung in Mauer“.
-ÖSTERREICH, vom 04.04.2012:
„Das Arsen kann auch auf anderem Wege in den Körper gelangt sein. Meine Mandantin ist unschuldig.“ Familie steht zu „Witwe“. Das glauben auch der Ehemann der Polin der in ihrer Heimat lebt…“
-„HEUTE“, vom 04.04.2012:
„Die Polin wurde vor sechs Tagen verhaftet:….“.
-„DER STANDARD“, vom 14/15.04.2012:
„Die unter Mordverdacht stehende Polin Bogumila W. (51) bleibt in Krems in U-Haft.“
(Unterstreichungen jeweils nicht im Original)
2., Frau Bogumila Janina W. ist verdächtigt, zwei Männer vergiftet zu haben.
Der OMR hat zu prüfen, ob die Nennung der Staatsangehörigkeit der Verdächtigen (Polin!) eine unzulässige Diskriminierung darstellt, insbesondere im Sinne des Österreichischen Journalistenkodex, der „jegliche Diskriminierung von religiösen und ethnischen Werten und von Minderheiten, sowie Hetze gegen Rassen und das Schüren von Fremdenfeindlichkeit“ als mit diesem Österreichischen Journalistenkodex für unvereinbar erklärt.
3., Nach Auffassung des erkennenden Senats wurden durch die gegenständlichen Veröffentlichungen die Grundsätze journalistischer Sorgfalt und Berufsethik, oder des österreichischen Journalistenkodex noch nicht eindeutig verletzt.
Auch wenn kein Verstoß vorliegt, nimmt der Österreichische Medienrat die aktuellen Veröffentlichungen zum Anlass, sich den Empfehlungen verschiedener europäischer Journalistenvereinigungen anzuschließen, welche die Nicht-Nennung von Namen und Staatsbürgerschaft bei Tätern mit Migrationshintergrund bei Kriminalfällen empfehlen.
Hinweise auf den Migrationshintergrund sind entbehrlich – außer gerade dieser Hintergrund steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der vorgeworfenen Straftat.
Sonst wird nämlich vermittelt, dass es einen Zusammenhang zwischen Herkunft und Kriminalität gäbe, dass ein kriminelles Verhalten für eine bestimmte Nationalität „typisch“ wäre.
Durch kriminalsoziologische Studien lässt sich aber ein derartiger Zusammenhang nicht belegen. Medien dürfen sich nicht an einem versteckten Rassismus beteiligen, der daraus entstehen kann, dass bei Straftaten das Besondere hervorgehoben wird. Das Besondere wird naturgemäß oft die Nationalität oder die Herkunft sein.
Der Österreichische Medienrat möchte Kolleginnen und Kollegen daher vermitteln, dass dem Publikum nicht in ungerechtfertigter Weise vermittelt werden darf, die meisten Kriminellen wären Ausländer.
Dr. Josef Lachmann
(für den Senat I. des Österreichischen Medienrats)
21.12.2011 Medienrat kritisiert "Kronen Zeitung"
Der Österreichische Medienrat des ÖJC kritisiert den Bildtitel: "Nordkorea: Dicker Kim folgt auf irren Kim!", erschienen auf Seite 1 der "Kronen Zeitung" am Dienstag, 20. Dezember
2011.
Der Medienrat des ÖJC lehnt solche stigmatisierenden Überschriften ab und ersucht alle Kolleginnen und Kollegen in der Wortwahl differenzierter vorzugehen. Der Medienrat betont, dass die Würde des Menschen, auch in der Berichterstattung, nie verletzt werden darf.
20.11.2011 Medienrat kritisiert Begriff "Döner-Morde"
Der in den österreichischen Medien häufig im Zusammenhang mit der vermutlich rechtsextremen Mordserie in Deutschland verwendete Begriff "Döner-Morde" ist eine Herabwürdigung der Opfer. Das stellt der Medienrat des ÖJC fest. Derartige Begriffe
sind Ausdruck von Vorurteilen und rassistischen Einstellungen.
Der Medienrat des ÖJC ersucht daher alle Kolleginnen und Kollegen, in
diesem Zusammenhang den Ausdruck "Döner-Morde" für die Ermordung von
Menschen nicht zu verwenden.
8. 8. 2011 Medienrat kritisiert österreichische Medien, die Kinderrechte nicht berücksichtigen
Der Österreichische Medienrat hat sich in seiner Sitzung am 8. August 2011 mit dem Fall der Berichterstattung über ein OGH-Urteil befasst, beim dem es um die Verletzung des väterlichen Besuchsrechts gegangen ist. Der Fall wurde ausführlich in den elektronischen und Printmedien dargestellt. Dabei wurde der Name des betroffenen Jugendlichen der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Der Fall wurde von der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft aufgegriffen und von Monika Pinterits, der Kinder- und Jugendanwältin der Stadt Wien, an den Österreichischen Medienrat herangetragen: "Hinter jeder Veröffentlichung, von der auch Kinder und Jugendliche betroffen sind, steht ein persönliches, subjektiv erlebtes Schicksal."
Der Österreichische Medienrat ersucht alle Kolleginnen und Kollegen dringend, in ihrer Berichterstattung den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu achten, so dass sie nicht zu Opfern werden.
9.11.2010 Berichterstattung von "Österreich" zum Mordfall Stefanie P.
Der Österreichische Medienrat stellte in seiner
Sitzung vom 9. November 2010 in der Berichterstattung der
Tageszeitung "Österreich" und dessen Online-Ausgabe einen Verstoß
gegen die journalistische Sorgfaltspflicht fest. Mehrere intime
Details, die nicht mit der Berichterstattung über das Verbrechen
zusammenhingen wurden von der Zeitung ans Licht der Öffentlichkeit
gezerrt.
Im Detail lautete die Beurteilung des Medienrates:
Durch die Berichterstattung von "Österreich" in der Tageszeitung
vom 06. Juli 2010 und in der begleitenden Online-Berichterstattung
www.oe24.at im Mordfall "Steffi P." wurden die journalistische
Sorgfaltspflicht und das Berufsethos in folgenden Punkten verletzt:
Verletzt wurde die Privatsphäre und die Würde des Mordopfers
Stefanie P. durch den Hinweis auf 14 Selbstmordversuche der
Getöteten; auf eine mutmaßliche Vergewaltigung, die sie erlitten
habe, auf ihr angebliches Borderlinesyndrom, sowie, dass sie eine
Lügnerin sei und ihre Mutter als ehemalige Prostituierte bezeichnet
habe. Weiteres wurden der Getöteten Alkoholprobleme und bizarre
sexuelle Vorlieben wie z.B. im volltrunkenen Zustand Sex mit zwei
Männern gehabt zu haben, vorgeworfen. Insgesamt erweckt die
Berichterstattung den Eindruck, das angeblich aus dem Tritt geratene
Leben des Mordopfers sei kausal für das Tötungsdelikt. Der Medienrat
hält fest, dass er ausschließlich die Verletzung der
Persönlichkeitsrechte des Opfers geprüft hat.
Der Medienrat war von zwei engagierten Medienbeobachtern auf die
Berichterstattung zum Mordfall Stefanie P. aufmerksam gemacht worden
und beschloss, in Eigeninitiative den Fall aufzugreifen. Zwei weitere
in dieser Sache berichtende Medien wurden geprüft, doch konnte bei
ihnen keine eindeutige Verletzung der journalistischen Ethik
festgestellt werden. Der Medienrat steht unter dem Vorsitz des
bekannten Verfassungsjuristen Heinz Mayer.
[OeJC-TV2go] - Livesendungen:
Derzeit sind keine Live-Sendungen geplant.
WICHTIGER HINWEIS:
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Ein Jahr nach Marktstart: CLARK betreut über 10.000 Kunden in Österreich
Montag, 12. April 2021, 07:35:40
Montag, 12. April 2021, 07:01:25
Aufruf: Neue Gentechnik gehört reguliert
Montag, 12. April 2021, 07:00:25
Der Österreichische Journalist*innen Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation in der Republik Österreich.