(Der Begriff "Journalist" wird geschlechtsneutral verwendet) Beschlossen vom Vorstand des Österreichischen Journalisten Club am 27.3.2011
PRÄAMBEL
Der hohe Stellenwert eines für die Gesellschaft objektiven,
kritischen und unabhängigen Journalismus bedingt, dass Journalisten
bei ihrer Tätigkeit diese Verhaltensregeln einhalten, öffentlich
bekunden und sich dadurch einer allgemeinen Berufsüberzeugung
verpflichtet fühlen.
Der Österreichische Journalistenkodex stellt die Grundlagen der
Berufsethik dar und dient damit der Wahrung und Förderung der
Standesehre.
Für die Einhaltung ist es unerheblich, ob es sich um eine haupt- oder
nebenberufliche bzw. unentgeltliche journalistische Tätigkeit
handelt. Wesentlich ist, dass der Journalist bei der Ausübung seines
Berufes verantwortungsbewusst handelt.
1. Allgemeine Verhaltensgrundsätze
* Es ist stets darauf zu achten, welche Folgen und welchen Widerhall
die journalistische Arbeit in der Öffentlichkeit haben kann.
* Menschenwürde und Menschenrechte dürfen unter keinen Umständen
verletzt werden.
* Jegliche Diskriminierung von religiösen und ethnischen Werten und
von Minderheiten sowie Hetze gegen Rassen und das Schüren von
Fremdenfeindlichkeit ist mit diesem Journalistenkodex unvereinbar.
* Für die Grundrechte und die damit verbundene Pressefreiheit ist
ohne Wenn und Aber einzutreten.
* Die Privatsphäre ist zu respektieren.
* Die vereinbarte Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind zu
wahren.
* Die journalistische Tätigkeit darf nicht zur Umsetzung persönlicher
oder fremder Interessen missbraucht werden.
* Eine Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung ist
einzuhalten.
* Eine Geschenkannahme ist unzulässig.
2. Spezielle Verhaltensgrundsätze
* Jede erhaltene Information ist sorgfältig und nach bestem Wissen
und Gewissen zu prüfen.
* Bei den journalistischen Tätigkeiten sind höchste Fairness und die
Prinzipien der Recherche einzuhalten.
* Es darf niemand bloßgestellt oder lächerlich gemacht werden.
* Sensationslust und persönliche Inszenierung sind bei
Berichterstattung besonders über oder aus Kriegs-, Krisen- und
Katastrophengebieten zu unterlassen.
3. Freiwillige Selbstkontrolle
* Sämtliche Verstöße gegen diesen Kodex sind vom Österreichischen
Medienrat zu prüfen und gemäß seinen Statuten zu beurteilen.
* Bei Erkennen einer falschen Sachverhaltsdarstellung ist freiwillig
eine umgehende Richtigstellung zu veranlassen.
4. Verhalten gegenüber anderen Medien und Kollegen
* Alle Journalisten setzen sich für die gemeinsamen Interessen ihrer
Berufsgruppe ein.
* Alle leitenden Redakteure haben eine besondere Verantwortung für
die Umsetzung der Werte eines unabhängigen, demokratischen und freien
Journalismus in Ihren Medien.
* Es ist die Ehre und das Ansehen des Berufes zu wahren.
* Allen journalistischen Mitbewerbern ist mit kollegialem Respekt und
Würde zu begegnen.
Neuhofen an der Ybbs, am 27.3.2011
Der Vorstand des Österreichischen Journalisten Club
[OeJC-TV2go] - Livesendungen:
Corona bedingt ist derzeit ist keine Sendung geplant.
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Besonderer Hinweis:
Auch das ÖJC-Büro muss in Corona-Zeiten länger leider länger geschlossen bleiben. Daher ist das Büro bis inkl. 24. Jänner 2021 gesperrt. Der Versand der Presseausweise und Mitgliedskarten für 2021 findet ab 11. Jänner 2021 statt. Ein Besuch unseres Büros ist in dieser Zeit leider nicht möglich!
Derzeit finden aus Hygienegründen im Rahmen der Journalismus & Medien Akademie keine Lehrgänge und Seminare statt. Auch der Veranstaltungsbetrieb ruht.
Wir bitten um Ihr Verständnis, wünschen Frohe Festtage und alles Gute für 2021!
BITTE BLEIBEN SIE GESUND!
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Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation in der Republik Österreich.