Nach § 11.6.1. des ÖJC-Statuts kann die Generalversammlung "die Bestellung von Delegierten für die Vertretung in der nächsten Generalversammlung beschließen. Die Wahl der Delegierten erfolgt in der Wahlversammlung. Diese Wahlversammlung wird alle fünf Jahre einberufen. Sie hat keine weiteren Aufgaben und keine weiteren Tagesordnungspunkte. Auf dieser Wahlversammlung sind alle anwesenden Mitglieder stimmberechtigt, so sie ihren Mitgliedsverpflichtungen nachgekommen sind. Die Anzahl der gewählten Delegierten richtet sich nach der gesamten Anzahl der Mitglieder. Je ein Delegierter vertritt 200 Mitglieder. Sollte die Anzahl der Mitglieder nicht durch 200 teilbar sein, so wird die Zahl der Delegierten nach oben aufgerundet. Sind Delegierte bestellt, so nehmen diese die Rechte der Mitglieder in der Generalversammlung war. Eine Teilnahme einzelner, nicht zu Delegierten gewählter Mitglieder in der Generalversammlung ist in diesem Fall nicht zulässig. Die Delegierten werden vom Vorstand mit Stimmenmehrheit vorgeschlagen.
Vorschläge aus dem Mitgliederkreis müssen spätestens 14 Tage vor der Wahl an den Vorstand des ÖJC schriftlich eingebracht werden."
[OeJC-TV2go] - Livesendungen:
Corona bedingt ist derzeit ist keine Sendung geplant.
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Besonderer Hinweis:
Auch das ÖJC-Büro muss in Corona-Zeiten länger leider länger geschlossen bleiben. Daher ist das Büro bis inkl. 24. Jänner 2021 gesperrt. Der Versand der Presseausweise und Mitgliedskarten für 2021 findet ab 11. Jänner 2021 statt. Ein Besuch unseres Büros ist in dieser Zeit leider nicht möglich!
Derzeit finden aus Hygienegründen im Rahmen der Journalismus & Medien Akademie keine Lehrgänge und Seminare statt. Auch der Veranstaltungsbetrieb ruht.
Wir bitten um Ihr Verständnis, wünschen Frohe Festtage und alles Gute für 2021!
BITTE BLEIBEN SIE GESUND!
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