Änderung Medien- u. Strafrecht
Polizeiliches Staatsschutzgesetz
Novelle ORF- und Privatradiogesetz 2015
Grundsätzlich begrüßt der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) die Möglichkeit „Gaffer“ von einem Unglücksort fernzuhalten und Verstöße zu bestrafen. Hier stimmen wir mit dem Gesetzesvorschlag überein. Gleichzeitig muss aber auch die freie, ungehinderte Berichterstattung gewährleistet bleiben.
Daher sind aus Sicht des ÖJC die geplanten Bestimmungen des neuen § 38 (1) SPG, der die Wegweisungsbefugnisse der Polizei regelt bedenklich, da die Auslegung der Tatbestände, die es Polizeiorganen ermöglicht, Journalistinnen und Journalisten von einem Ort wegzuweisen, sehr weit gefasst werden können und im Anlassfall einen großen Interpretationsspielraum bieten.
Die vollständige Stellungnahme an das Justizministerium und an das Parlament finden Sie hier als pdf.
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Nächster Live-Stream auf Facebook:
Donnerstag, 5.12.2019, 19.00 Uhr
Donnerstag, 27. 02.2020, 19.00 Uhr
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Wichtige Hinweise:
Die Mitgliedsbeiträge für 2020 werden am
2. Jänner 2020 versandt.
Die Presseausweise 2019 des Österreichischen Journalisten Clubs sind bis 31.01.2020 gültig.
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Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation in der Republik Österreich.