Änderung Medien- u. Strafrecht
Polizeiliches Staatsschutzgesetz
Novelle ORF- und Privatradiogesetz 2015
Urheberrechts-Novelle und Leistungsschutzrecht, Juni 2015
Novelle Sicherheitspolizeigesetz 2018
Leistungsschutzrecht ist reines Körberlgeld für Verleger. ÖJC fordert runden Tisch zum Urheberrecht.
Wien, 15. Juni 2015 - Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) kritisiert im rahmen einer parlamentarischen Stellungnahme wesentliche Punkte des Entwurfs eines neuen Urheberrechts. Diese autorenfeindliche Novelle fördert im klassischen Sinne die Rechte der Verlage, aber nicht die der Autoren, die den Content schaffen.
Besonders deutlich wird es beim Unterpunkt "Leistungsschutzrecht", das über ein Hintertürl nun auch in Österreich Gesetz werden soll. Dabei soll künftig eine eigene VÖZ-Verwertungsgesellschaft den von Suchmaschinen erwirtschafteten Geldkuchen unter den Verlagen verteilen, aber die Autoren bekommen keinen Cent.
Die Nichtfestlegung des Gesetzgebers in welcher Höhe diese Abgabe zu bezahlen ist, beinhaltet eine Rechtsunsicherheit, die untragbar ist.
Das "Abdrehen" eines Medienbeobachtungsdienstes einer Suchmaschine, so wie von Google in Spanien durchgeführt, bringt den Verlagen kein Geld und schafft eine wichtige Recherchequelle ab. Internet nur als Cash Cow zu sehen und nicht als Basis unseres modernen, intellektuellen Lebens verkennt vollständig die Chancen die die neuen Technologien für das Wissen der Menschheit mit sich bringen.
Besonders bedenklich ist der letzte Satz der Stellungnahme des VÖZ zu diesem Gesetz, der alles sagt: „Wir verbleiben mit nochmaligem Dank für die politische Unterstützung des Verlegeranliegens eines eigenen Leistungsschutzrechtes…“
Die in der gleichen Novelle vorgesehene Einführung der Festplattenabgabe wird vom ÖJC dann begrüßt, wenn die Höhe der Festplattenabgabe unbegrenzt ist und diese erwirtschafteten Gelder direkt den intellektuell und künstlerisch Schaffenden zu Gute kommen.
Generell ist festzuhalten, dass das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fixierte Grundrecht auf Informationsfreiheit nicht verletzt werden darf. Es ist unverständlich, warum der Gesetzgeber ein „rasches Husch-Pfusch“-Gesetz schaffen will, obwohl im Rahmen der Europäischen Union an einem modernen europäischen Urheberrecht gearbeitet wird.
Wie altmodisch das nationale Urheberrecht ist, merkt man an den nicht zeitgemäßen Begriffen wie z.B.: „Schallträger“, „Darbietung“ und „Vervielfältigungsgerät“. ÖJC-Präsident Fred Turnheim schlägt einen runden Tisch für die Gestaltung eines modernen Urheberechts in Österreich vor. An diesem sollen Journalisten, Künstler, Verleger, Autoren, Urheberrechtsexperten, Abgeordnete zum Nationalrat und auch Vertreter der Suchmaschinen teilnehmen.
"Wie schnell Gefälligkeitspolitik schief gehen kann, zeigt das Beispiel des geplanten Leistungsschutzrechtes. Dieses der EU-Kommission nun vorzulegen, sei ein richtiger Schritt, zuvor müssen aber die Autorenrechte klar definiert werden", erklärt Turnheim die Forderungen des Journalistenverbandes. Ein modernes Urheberrecht, dass dringend notwendig ist, muss einerseits das finanzielle Überleben der Künstler, Autoren und Journalisten sichern, andererseits muss der freie Zugang zur Information garantiert sein.
Die Stellungnahme finden Sie hier.
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