Mitglieder des Vereines können alle physischen und juristischen Personen werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:
Ordentliche Mitglieder können
a) Personen sein, die journalistische, programmgestaltende oder kreative Medientätigkeit hauptberuflich oder als ständige, wirtschaftlich nicht unbedeutende Nebenbeschäftigung ausüben.
b) Mitarbeiter von Medien, Pressestellen und aus dem PR-Bereich sein , wenn die Tätigkeit mehr als die Hälfte journalistisch ist.
Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Ihren Aufnahmeantrag können Sie online auf dieser Webseite stellen. Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir noch eine Redaktionsbestätigung und ein pdf der Lichtbildseite Ihres Reisepasses oder des Personalausweises (hier bitte Vorder- und Rückseite).
Wir freuen uns, Sie bald als Mitglied in der größten Journalistenorganisation Österreichs begrüßen zu dürfen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Wenn Sie die Mitgliedschaft beenden wollen, dann beachten Sie bitte den § 5.3.a) der Statuten: "Der Austritt kann nur durch eingeschriebenen Brief oder digitaler Signatur an den Vorstand erfolgen und tritt am 31.12. des laufenden Jahres in Kraft. Der Kündigungsbrief muss spätestens bis zum 1.10. des laufenden Geschäftsjahres am Vereinssitz eingelangt sein"
[OeJC-TV2go] - Livesendungen:
Derzeit sind keine Live-Sendungen geplant.
WICHTIGER HINWEIS:
Auf Grund der Covid-19 - Pandemie ist das Büro des Österreichischen Journalist*innen Clubs für jeden Besucherverkehr gesperrt. Wir sind Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
BITTE BLEIBEN SIE GESUND!
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Due to the Covid-19 pandemic, the office of the Austrian Journalists Club is closed to all visitors. We are available by phone Monday to Friday from 10:00 to 15:00.
We ask for your understanding!
PLEASE STAY HEALTHY!
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Der Österreichische Journalist*innen Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation in der Republik Österreich.