Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
[OeJC-TV2go] - Livesendungen:
Derzeit sind keine Live-Sendungen geplant.
WICHTIGER HINWEIS:
Auf Grund der Covid-19 - Pandemie ist das Büro des Österreichischen Journalist*innen Clubs für jeden Besucherverkehr gesperrt.
Derzeit finden aus Hygienegründen im Rahmen der Journalismus & Medien Akademie keine Lehrgänge und Seminare statt. Auch der Veranstaltungsbetrieb ruht.Online-Veranstaltungen finden weiter statt.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
BITTE BLEIBEN SIE GESUND!
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Due to the Covid-19 pandemic, the office of the Austrian Journalists' Club is closed to all visitors.
For hygiene reasons, no courses or seminars are currently being held at the Journalism & Media Academy. Online events will continue to take place.
We ask for your understanding!
PLEASE STAY HEALTHY!
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Der Österreichische Journalist*innen Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation in der Republik Österreich.