Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
[OeJC-TV2go] - Livesendungen:
Corona bedingt ist derzeit ist keine Sendung geplant.
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Besonderer Hinweis:
Auch das ÖJC-Büro muss in Corona-Zeiten länger leider länger geschlossen bleiben. Daher ist das Büro bis inkl. 24. Jänner 2021 gesperrt. Der Versand der Presseausweise und Mitgliedskarten für 2021 findet ab 11. Jänner 2021 statt. Ein Besuch unseres Büros ist in dieser Zeit leider nicht möglich!
Derzeit finden aus Hygienegründen im Rahmen der Journalismus & Medien Akademie keine Lehrgänge und Seminare statt. Auch der Veranstaltungsbetrieb ruht.
Wir bitten um Ihr Verständnis, wünschen Frohe Festtage und alles Gute für 2021!
BITTE BLEIBEN SIE GESUND!
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Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation in der Republik Österreich.