Änderung Medien- u. Strafrecht
Polizeiliches Staatsschutzgesetz
Novelle ORF- und Privatradiogesetz 2015
Urheberrechts-Novelle und Leistungsschutzrecht, Juni 2015
Novelle Sicherheitspolizeigesetz 2018
Stellungnahme des Österreichischen Journalisten Clubs zum Ministerialentwurf betreffend eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus (Terrorismuspräventionsgesetz 2009) geändert werden soll.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) begrüßt grundsätzlich den Willen des Gesetzgebers, die Vorbereitung einer terroristischen Handlung unter Strafe zu stellen.
Aus der Sicht der Journalisten bringen aber die angedachten Gesetzesänderungen einige Probleme mit sich. Besonders der § 278f „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ bringt eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und gleichteiner Zensurmaßnahme.
Diese Bestimmungen machen es Journalisten nahezu unmöglich, über Missstände zu berichten.Aufgabe des investigativen Journalismus ist aber die Aufdeckung von Missständen, wozu zum Beispiel auch die schlampige Handhabung von Sicherheitsmaßnahmen auf einem Flughafen gehört. Diese Aufdeckungen haben in der vergangenen Zeit dafür gesorgt, dass Schwachstellen aufgrund dieser Berichte dann tatsächlich verbessert wurden und in Folge dessen vielleicht sogar zur Verhinderung eines terroristischen Anschlags beigetragen haben.
Für den ÖJC ist dieser Paragraf im Zusammenspiel mit dem SPG und der geplanten
Verschärfung des Medienrechtes (siehe unsere Stellungnahme zu 82/ME) ein weiterer Versuch, die Arbeit des Journalisten zu kriminalisieren. Journalistische Berichterstattung über gefährliche Missstände im Sicherheitswesen können mit den Tatverdacht des nicht sachlich definierbaren Begriffs „Aufreizung“ zu einer Verurteilung eines Journalisten führen.
Fachmedien, die sich mit dem Sicherheitsthemen beschäftigen ist somit die Existenzgrundlage entzogen, wenn nicht anhand konkreter Tatsachen über Schwachpunkte von Sicherheitseinrichtungen berichtet werden darf.
Der ÖJC fordert daher die ersatzlose Streichung des Paragrafen 278f StGB, da er einerseits die Pressefreiheit drastisch einschränkt und andererseits keine Straftat und deren Vorbereitung oder aber auch die Verleitung dazu verhindern wird können.
Die vollständige Stellungnahme des ÖJC finden sie hier.
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