Änderung Medien- u. Strafrecht
Polizeiliches Staatsschutzgesetz
Novelle ORF- und Privatradiogesetz 2015
Urheberrechts-Novelle und Leistungsschutzrecht, Juni 2015
Novelle Sicherheitspolizeigesetz 2018
Wien, 21. September 2009. Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) begrüßt grundsätzlich klare Regeln im Medienrecht, im Opfer-, als auch im Täterschutz. Oberste Priorität müssen aber die Grund-, Menschen- und Freiheitsrechte haben, zu denen auch die Pressefreiheit gehört. "Daher lehnen wir alle Bestrebungen ab, diese Grundrechte (aus welchen Gründen auch immer) aushöhlen. Eine Beschränkung der Grundrechte kann aus demokratiepolitischen Erwägungen nicht akzeptiert werden", so der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC), Fred Turnheim, in einer Stellungnahme zum Entwurf für eine Novellierung des Mediengesetzes und Strafrechts.
Ebenso sollte ein Ministerialentwurf von der aktuellen Faktenlage ausgehen und nicht alten, nicht mehr funktionstüchtigen Strukturen "hinter her laufen". Wenn auf Seite 4 des Vorblattes und der Erläuterungen dem nicht mehr vorhanden Presserat "nachgeweint" wird, so stellt der ÖJC fest, dass sich in den vergangenen Jahren eine neue, zeitgemäße Form der Selbstkontrolle der österreichischen Medien durch den Österreichischen Medienrat, den Österreichischen Ethik-Rat und den Österreichischen Werberat entwickelt hat. Diese neuen, effizienten Selbstkontrollorgane decken bereits jetzt die gesamte Medienlandschaft in Österreich ab und arbeiten sehr kostengünstig, effizient und ohne Staatszuschüsse.
Eine Verschärfung des Österreichischen Medienrechtes gibt auch auf Grund der Globalisierung des Medienwesens keinen Sinn. Ausländische Medien und ausländische Pressefotografen werden sich kaum an österreichische Gesetze halten, wenn sie zum Beispiel in der britischen "The Sun" ein Foto von Frau F. veröffentlichen, dass dann im Internet jederzeit weltweit abrufbar ist. In diesem konkreten Fall zeigte sich, dass kein einziges österreichisches Medium dieses bis heute verfügbare Foto verwendet hat. Das ist der Beweis, dass sich die österreichischen Medien sehr wohl ihrer Verantwortung bewusst sind und daher eine Verschärfung des Medienrechtes unnötig ist.
Der neu zugefügte § 120a StGB dient nicht dem Persönlichkeitsschutz, da er auch kritische, wahrheitsgemäße Pressefotos verhindert und wird, da er einer weiteren Kriminalisierung der Pressefotografen Vorschub leistet, abgelehnt. Eine Verschärfung des Strafrechtes über den § 111(Abs. 2) StGB hinaus ist aus Sicht des Österreichischen Journalisten Clubs nicht notwendig.
Auch das gültige Mediengesetz in der derzeit gültigen Fassung ist ausreichend und daher ist eine Verschärfung nicht notwendig.
Im Rahmen einer globalisierten Medienwelt regt ÖJC-Präsident Fred Turnheim an, im Rahmen der Europäischen Union zu einem gemeinsamen europäischen Urheberrecht zu kommen, welches auch die Neuen Medien umfasst und die Rechte der Autoren und Journalisten sichert.
Der Österreichische Journalisten Club lehnt daher diesen Ministerialentwurf als unnötig, unzeitgemäß und gegen die Grundrechte gerichtet ab. Hier wird versucht, eine "Anlassgesetzgebung" zu schaffen, die nicht zielführend ist.
Der ÖJC hat eine ausführliche Stellungnahme dem Justizministerium und dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.
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