Mitglieder des Vereines können alle physischen und juristischen Personen werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:
Ordentliche Mitglieder können
a) Personen sein, die journalistische, programmgestaltende oder kreative Medientätigkeit hauptberuflich oder als ständige, wirtschaftlich nicht unbedeutende Nebenbeschäftigung ausüben.
b) Mitarbeiter von Medien, Pressestellen und aus dem PR-Bereich sein , wenn die Tätigkeit mehr als die Hälfte journalistisch ist.
Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Ihren Aufnahmeantrag können Sie online auf dieser Webseite stellen. Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir noch eine Redaktionsbestätigung und ein pdf der Lichtbildseite Ihres Reisepasses oder des Personalausweises (hier bitte Vorder- und Rückseite).
Wir freuen uns, Sie bald als Mitglied in der größten Journalistenorganisation Österreichs begrüßen zu dürfen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Wenn Sie die Mitgliedschaft beenden wollen, dann beachten Sie bitte den § 5.3.a) der Statuten: "Der Austritt kann nur durch eingeschriebenen Brief oder digitaler Signatur an den Vorstand erfolgen und tritt am 31.12. des laufenden Jahres in Kraft. Der Kündigungsbrief muss spätestens bis zum 1.10. des laufenden Geschäftsjahres am Vereinssitz eingelangt sein"
[OeJC-TV2go] - Livestream 100 Jahre Rundfunkgeschichte in Österreich. Mag. Paulina PETRI vom Dokumentationsarchiv Funk zu Gast im ÖJC-Pressesalon
am 28.02.2023 ab 18:00 Uhr
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Der Österreichische Journalist*innen Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation in der Republik Österreich.
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