New Media Journalism Award 2016 (24.11.2016)
Memorandum-Unterzeichnung und 3. Journalisten-College (Wien, 23. 05.2016)
Medien im Zeitgeist: Im Spannungsfeld zwischen Umfragen und Politik
Senioren-Rose und Senioren-Nessel 2015 im Parlament überreicht
Gemeinsame PK von ÖRAK, AK Vorrat und ÖJC zum Staatsschutzgesetz, Wien 18. 01. 2016Verleihung "Dr. Karl Renner Publizistikpreis 2015"
Adventfest und Verleihung "New Media Journalisms Award" 2015
Verleihung Prof. Claus Gatterer-Preis 2015
Carnuntum und Schloss Hof, 20.06.2015
Betriebsbesichtigung Bombardier 27. Mai 2015
Ausstellungsbesuch "Wikinger", Schallaburg, 11. Mai 2015
Vortrag Prof. Ing. Hannes Kar über das "Phänomen Alpbach"
Dr. Karl Renner-Publizistikpreis 2014
ÖJC Adventfest und Verleihung "New Media Journalism Award 2014"
Ausstellungsbesuch Heeresgeschichtliche Museum
Vortrag Prof. Wolf Harranth: 90 Jahre Radio
Claus Gatterer Gedenken in Sexten 28. Juni 2014
Claus Gatterer-Filmretrospektive und Verleihung Gatterer-Preis, Bruneck Juni 2014
Zeugnisvergabe Lehrredaktion" Journalismus 2021", 15. Juni 2014
Österreichisch-russische Journalistengespräche, Tscheljabinsk, 16. Mai 2014
1. Chinesisch - österreichische Journalisten College, Beijing 17. - 19. März 2014
Verleihung der Senioren-Rose und der Senioren-Nesse im Parlament, 11. März 2014
Das traditionelle Aschermittwochs-Fest des ÖJC 2014, 5. März 2014
Mitten im Fasching - Der jiddische Wagner, 19. Feber 2014
Verleihung Dr. Karl Renner Publizistikpreis 2013, 18. Dezember 2013
ÖJC-Studienreise nach Estland, Litauen und Lettland, September 2013
Besuch der Baustelle des Wiener Hauptbahnhofes, 19. August 2013
Wien, 18. Jänner 2016 - Die Rechtsanwälte, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Österreichische Journalisten Club wandten sich Montag in einer gemeinsamen Pressekonferenz gegen den Beschluss des Staatsschutzgesetzes. Sie pochten auf richterliche Kontrolle und die Ausnahme von Ärzten, Anwälten, Journalisten und Geistlichen. Andernfalls erwägt ÖRAK-Präsident Rupert Wolff eine Verfassungsklage. Morgen, Dienstag, steht das Polizeiliche Staatsschutzgesetz im Innenausschuss zum Beschluss, Ende Jänner im Plenum. Wolff hofft dennoch, dass noch Änderungen erreicht werden können.
ÖJC-Präsident Fred Turnheim forderte einen Runden Tisch mit allen Kritikern. Der AKVorrat wendet sich mit einer - bisher von 25.000 Menschen unterschriebenen - Petition gegen das Gesetz. Am 23. Jänner soll mit einem "Lichtermeer" vor dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gegen das Gesetz demonstriert werden. Polizeilichen Ermittlern eine solche Fülle an neuen Befugnissen zu geben ohne richterliche Kontrolle mache die Polizei zum Geheimdienst, kritisierte AKVorrat-Obmann Christof Tschohl. Indirekt werde damit wieder der Zugriff auf Vorratsdaten möglich, und das ohne richterliche Genehmigung.
Die Ende November von der Koalition präsentierten Änderungen reichen Tschohl bei weitem nicht. Der "verfassungsgefährdende Angriff" (der etwa den Einsatz von V-Leuten ermöglicht) sei nicht wirklich eingeschränkt, sondern nur "weltanschaulich" durch "ideologisch" ersetzt worden. Und dass jetzt ein Senat (und nicht nur der Rechtsschutzbeauftragte) Kontrolle ausübe, sei überhaupt gelogen: Denn es gebe schon jetzt zwei Stellvertretern und das Gesetz trage dem Beauftragten nur auf, eine "einvernehmliche Vorgangsweise anzustreben". Auch Wolff ist nicht überzeugt: Da werde versucht, "uns einen Rat von drei Pensionisten als Gericht zu verkaufen". Denn "ein pensionierter Richter ist kein Richter", meinte er zur Neuerung, dass künftig einer der beiden Stellvertreter zehn Jahre lang Richter gewesen sein muss.
Es "den Rechtsanwälten sehr zu denken, dass der Gesetzgeber solche Angst hat vor richterlicher Kontrolle". Die wäre mit der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit einfach zu bewerkstelligen. Wenn die Grundrechte auf Sicherheit auf der einen sowie auf Freiheit, Privatleben, Achtung der anwaltlichen Verschwiegenheit und journalistische Freiheit auf der anderen Seite kollidieren, seien Kontrolle und Einschreiten eines Richters unabdingbar in einem modernen Rechtsstaat.
Sensible Berufe mit Verschwiegenheitspflicht müssten ausdrücklich ausgenommen werden: "Wir wollen keine V-Leute in Beichtstühlen, Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien und Redaktionen", stellte Wolff fest. ÖJC-Präsident Fred Turnheim sieht in dem Gesetz einen "Angriff auf den unabhängigen Journalismus". Das Redaktionsgeheimnis werde ausgehöhlt, Informanten seien nicht mehr geschützt, investigativer Journalismus dann nicht mehr möglich.
Es drohe eine "neue Form des Überwachungsstaates", sieht Turnheim in Österreich eine mit Polen vergleichbare Entwicklung. Die Beschlussfassung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes wurde schon mehrfach verschoben. Die massive Kritik an der Schaffung eines neuen Inlandsgeheimdienstes wurde von der Bundesregierung offenbar gehört, hat aber nicht zu einem Umdenken geführt.
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat), der Österreichische Rechtsanwaltstag (ÖRAK) und der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordern daher eine umfassende Evaluierung der Gesamtsituation, bevor neue Überwachungsgesetze eingeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass erweiterte Befugnisse von Behörden mit Grund- und Menschenrechten vereinbar sind. Solange die Wirksamkeit von Antiterrormaßnahmen nicht nachgewiesen ist, dienen sich nicht dem Schutz der Demokratie. Im Gegenteil: Sie untergraben sie. "Uns ist nach wie vor nicht klar, warum die Österreichische Bundesregierung rationale Argumente ignoriert und stattdessen den Beschluss eines Gesetzes durchsetzen will, das viel mehr Probleme bringt, als es zu lösen im Stande ist", so Christof Tschohl, Obmann des AKVorrat. Die Bürgerrechtsinstitution hat den ursprüglichen Gesetzesvorschlag, die vor der Sommerpause vorgestellte Ministerratsversion sowie die Abänderungsanträge aus dem Dezember des Vorjahres analysiert und umfassende Stellungnahmen dazu veröffentlicht. Die Adaptionen, die bislang gemacht wurden, sind marginal. Die Hauptkritikpunkte des AKVorrat sind nach wie vor gültig und auch die fünf Forderungen der Petition auf www.staatsschutz.at, die mittlerweile von mehr 25.000 Menschen unterzeichnet wurde, sind seit Juni des Vorjahres unverändert aufrecht. Der AKVorrat wird in Kürze HEAT vorstellen.
Dieser Handlungskatalog zur Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze ist die Grundlage für die Bewertung bestehender und zukünftiger Regelungen. "Das Polizeiliche Staatsschutzgesetz fällt da ganz klar durch", so Tschohl. Mangelhafter Rechtsschutz, ein weitreichender Deliktekatalog, eine unzureichende Definition von "Gruppierungen", die überwacht werden können, sowie eine Gefährderdatenbank mit extrem langen Speicherfristen für erfasste persönliche Informationen sind nur einige der Kritikpunkte. "Das Gesetz an sich ist grundsätzlich zu hinterfragen, denn ich orte einen Abbau von Grund- und Freiheitsrechten sowie eine Überwachungssehnsucht der Bundesregierung. Im speziellen braucht es echte richterliche Kontrolle für jede Überwachungsmaßnahme. Die Genehmigung lediglich durch einen Rechtsschutzbeauftragten und seine zwei Stellvertreter ist nicht ausreichend und rechtsstaatlich bedenklich. Wir wollen einen Rechtsstaat und keinen Spitzelstaat, der der Bevölkerung eine bloße Scheinsicherheit vorgaukelt", so der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags Rupert Wolff. "Der vorliegende Entwurf ist daher ein massiver Angriff au die Grundrechte. Der ÖJC verurteilt die Schaffung eines Inlandsgeheimdienstes ohne Kontrolle durch unabhängige Richter, dies ist eines demokratischen Staates unwürdig.", so der Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs Fred Turnheim. Für den 23. Jänner 2016 ruft der AKVorrat zu einer Kundgebung auf. Das Lichtermeer gegen Überwachung wird vor dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung stattfinden. Alle Informationen dazu finden sich unter akvorrat.at/node/141. (APA/OTS/Red.)
Pressefoto: Hannes Hochmuth
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