Dieses Bundesgesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Journalisten. Wichtig dabei sind, die besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen und die eigenen Uralubsregelungen für Journalisten.
Den derzeitig gültigen Text finden Sie hier.
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Der Österreichische Journalist*innen Club (ÖJC) wurde 1977 gegründet. Er ist die größte parteiunabhängige Journalistenorganisation in der Republik Österreich.
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