Der Österreichische Medienrat stellte in seiner Sitzung vom 9. November 2010 in der Berichterstattung der Tageszeitung "Österreich" und dessen Online-Ausgabe einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht fest. Mehrere intime Details, die nicht mit der Berichterstattung über das Verbrechen
zusammenhingen wurden von der Zeitung ans Licht der Öffentlichkeit
gezerrt.
Im Detail lautete die Beurteilung des Medienrates:
Durch die Berichterstattung von "Österreich" in der Tageszeitung
vom 06. Juli 2010 und in der begleitenden Online-Berichterstattung
www.oe24.at im Mordfall "Steffi P." wurden die journalistische
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