Österr. Journalist*innen-Preis
Dr. Karl Renner Publizistikpreis
Dr. Karl Renner-Solidaritätspreis
Prof. Claus Gatterer PreisDer Österreichische Journalist*innen Club schreibt den
PROF. CLAUS GATTERER-PREIS 2022
aus.
Vorschläge für Preisträger können alle Mitglieder des Österreichischen Journalist*innen Clubs sowie Redaktionen aller Print- und Funkmedien in Österreich und Südtirol in deutscher und ladinischer Sprache (mit deutscher Übersetzung) einreichen.
Ende der Einreichungsfrist ist der 30. Juni 2022, 24.00 Uhr (Poststempel).
Die Einreichungen sind zu richten an:
Österreichischer Journalist*innen Club,
Kennwort "Prof. Claus Gatterer-Preis 2022"
A-1010 Wien
Blutgasse 3.
Bitte verwenden Sie zur Einreichung dieses Online-Formular oder senden Sie ein Mail an einreichung@oejc.at
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer +43 1 98 28 555/0.
Die Jury entscheidet Mitte September 2022.
Die Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises 2022 findet zu Jahresende 2022 im Rahmen des "Östereichischen Journalist*innen - Tages" statt.
Prof. Claus Gatterer-Preis-Jury besteht aus namhaften Journalist*innen.
Vergaberichtlinien
1. Der Prof. Claus Gatterer-Preis wird seit 1985 vom Österreichischen Journalist*innen Club als höchste Auszeichnung für journalistische Leistungen vergeben, die im Sinne des Lebenswerkes von Prof. Claus Gatterer einen überdurchschnittlichen Beitrag für den österreichischen und Südtiroler Journalismus darstellen: Schutz der gesellschaftlichen Minderheiten, Verteidigung sozialer Randgruppen, Eintreten für zu Unrecht benachteiligte und missachtete Gruppen oder Personen, kritisches Bewusstsein gegen Ignoranz und Gleichgültigkeit in der Gesellschaft. Im Hinblick auf die nivellierenden Gesamttendenzen der modernen Medienlandschaft ist die kritische und eigenständige Haltung der Kandidaten an ihrem bisherigen gesamten Verhalten zu messen, wenn auch eine besondere, hervorragende journalistische Leistung die Maßgabe der Nominierung sein sollte.
2. Der Prof. Claus Gatterer-Preis kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal an österreichische und/oder Südtiroler Journalistinnen und Journalisten aller Medien mit Ausnahme von Werbeagenturen und kommerziellen Pressestellen vergeben werden.
3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury. Der Vorsitzende der Jury ist der/die Präsident*in des Österreichischen Journalist*innen Clubs.
4. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des Preisträgers erfolgt durch den ÖJC. Die Durchführung der Veranstaltung zur Übergabe des Prof. Claus Gatterer-Preises obliegt dem ÖJC.
5. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die Mitglieder der Jury können sich nicht vertreten lassen.
6. Präsident*in und Vizepräsident*in des ÖJC nehmen an der Jurysitzung mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand weisungsfrei gestellt.
7. Zur Einreichung sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen aller Printmedien, sowie Film, Funk- und elektronischer Medien in Österreich und Südtirol berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder können auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muss innerhalb der Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.
8. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine gemeinsame Sitzung erfolgen. Die Einreichungen müssen in deutscher Sprache erfolgen. Einreichungen in ladinischer Sprache müssen mit einer deutschen Übersetzung erfolgen.
9. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie. Die Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Gatterer-Preises ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen mitgezählt. Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln. Haben mehr als drei Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist solange eine Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die Endabstimmung kommenden Bewerber feststehen.
10. Der Preis kann nicht geteilt werden. Die Jury kann in Ausnahmefällen eine "Besondere Anerkennung" aussprechen. Diese Anerkennung wird im Rahmen der Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises vom ÖJC öffentlich ausgesprochen.
11. Um die Unabhängigkeit des Journalismus vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme zu schützen gibt es keine Sponsoren für den "Prof. Claus Gatterer - Preis". Daher wird auch kein Preisgeld ausgeschüttet. Der ÖJC erkennt die Compliance-Regeln im Zusammenspiel zwischen Journalismus, Politik und Wirtschaft an. Preisgelder können und sollen kein Ersatz für ordentliche Beschäftigungsverhältnisse von Journalist*innen sein.
Technische Hinweise:
Film-. Fernseh- und Hörfunk-Produktionen bitte nur auf WeTransfer am einreichung@oejc,at . Kein Schriftwechsel. Der Preisträger wird mündlich verständigt. Die eingelangten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen in das Eigentum des ÖJC über.
Rückfragen & Kontakt:
Österreichischer Journalist*innen Club
Generalsekretariat
Blutgasse 3
1010 Wien
+43 1 98 28 555-0
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