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	<title>Journalismus &amp; Recht Archive - Österreichischer Journalisten Club</title>
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	<description>Austrian Journalists Club</description>
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	<title>Journalismus &amp; Recht Archive - Österreichischer Journalisten Club</title>
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	<item>
		<title>Rechteeinräumung</title>
		<link>https://www.oejc.at/rechteeinraeumung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ÖJC]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 2025 14:18:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei der Rechteeinräumung müssen wir als Journalisten und &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.oejc.at/rechteeinraeumung/">Rechteeinräumung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.oejc.at">Österreichischer Journalisten Club</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bei der Rechteeinräumung müssen wir als Journalisten und Autoren unterscheiden:</strong></p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li><strong>Angestellte Journalist:innen:</strong><br />
Diese unterliegen dem Kollektivvertrag für die bei österreichischen Tages- und Wochenzeitungen und deren Nebenausgaben sowie redaktionellen digitalen Angeboten angestellten Redakteure (siehe <a href="https://voez.at/politik-recht/kollektivvertraege/redakteure/">https://voez.at/politik-recht/kollektivvertraege/redakteure/</a>)<br />
Für angestellte Journalist:innen enthält § 17 KV (<strong>Urheberrechtliche Bestimmungen</strong>) und § 17a (<strong>Persönlichkeitsrechte</strong>). Davon kann das Medienunternehmen nicht einseitig abweichen.</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li><strong>Ständig Freie Mitarbeiter:innen:</strong><br />
Für diese gilt der Gesamtvertrag für Ständige freie Mitarbeiter (siehe <a href="https://voez.at/politik-recht/kollektivvertraege/redakteure/">https://voez.at/politik-recht/kollektivvertraege/redakteure/</a>).<br />
Dieser Gesamtvertrag enthält in § 10 (<strong>Urheberrechtliche Bestimmungen</strong>). Davon kann das Medienunternehmen nicht einseitig abweichen. Diese umfassen:A. Umfang der Rechtsübertragung<br />
B. Urheberpersönlichkeitsrechte<br />
C. Übertragung der Nutzungsrechte durch den Verlag auf Dritte<br />
D. Nutzung des Urheberrechts durch den/die ständige/n freie/n Mitarbeiter/in<br />
E. Rückrufsrecht<br />
F. Vergütungsregelung</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li><strong>Freiberufliche Journalist:innen:<br />
</strong>Sofern auf eine Journalistin bzw. einen Journalisten weder der KV (1) noch der Gesamtvertrag (2) anwendbar ist, bleibt es der freien Vereinbarung überlassen, welche Nutzungsrechte der Auftraggeber an Beiträgen erwirbt. Die Grenzen werden durch das JournalistenG (aus 1920) und durch das Urheberrechtsgesetz (1936) gezogen, wobei das JournalistenG keine urheberrechtlichen Regelungen enthält.</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li>Die Vermutung, dass „<em>die Einschränkung der Rechte immer wieder bzw. immer mehr freiberufliche wie angestellte Journalist*innen betrifft</em>“ stimmt daher in dieser allgemeinen Form nicht. Soweit es sich nämlich um Journalist:innen handelt, die zu einem öst. Medienunternehmen, das Mitglied im VÖZ ist, in einem Anstellungsverhältnis stehen oder als ständige freie Mitarbeiter:innen für diese Medienunternehmen tätig sind, gelten die Regelungen des KV (1) bzs des Gesamtvertrags (2).</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die VÖZ-Mitglieder findet man auf <a href="https://voez.at/voez/mitglieder/">https://voez.at/voez/mitglieder/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.oejc.at/rechteeinraeumung/">Rechteeinräumung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.oejc.at">Österreichischer Journalisten Club</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Datenschutzregeln für Medienschaffende – Was Sie jetzt wissen müssen!</title>
		<link>https://www.oejc.at/neue-datenschutzregeln-fuer-medienschaffende-was-sie-jetzt-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ÖJC]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Sep 2024 15:07:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die im Juni 2024 erlassene Novelle des § &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.oejc.at/neue-datenschutzregeln-fuer-medienschaffende-was-sie-jetzt-wissen-muessen/">Neue Datenschutzregeln für Medienschaffende – Was Sie jetzt wissen müssen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.oejc.at">Österreichischer Journalisten Club</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die im Juni 2024 erlassene Novelle des § 9 Datenschutzgesetz (DSG) bringt zahlreiche Neuerungen für die Arbeit von Medienunternehmen, Journalistinnen und Journalisten. Die neuen Bestimmungen sollen die Medienfreiheit und den Schutz personenbezogener Daten in Einklang bringen. Doch was bedeuten die Änderungen konkret für Ihre tägliche Arbeit? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen kompakten Überblick.</strong></p>
<div class="row"><br />
<div class="col-sm-8">
<h4><strong><br />
Wer ist verantwortlich?</strong></h4>
<p>Die Frage, wer der „Verantwortliche“ im Sinne der DSGVO ist, bleibt im neuen § 9 DSG offen. Während die DSGVO klare Vorgaben macht, überlässt die österreichische Regelung den Medienunternehmen, ihre Rolle selbst zu definieren. Das betrifft nicht nur Medieninhaber und Herausgeber, sondern auch alle, die an der inhaltlichen Gestaltung eines Mediums beteiligt sind, wie Journalistinnen oder externe Dienstleister.</p>
<p>Dies führt in der Praxis zu Unsicherheiten: Es ist unklar, ob beispielsweise freiberufliche Fotografen oder externe Lektoren als Verantwortliche gelten. Erst die Rechtsprechung wird für Klarheit sorgen.</p>
<h4><strong><br />
Verarbeitung sensibler Daten für journalistische Zwecke</strong></h4>
<p>Eine wesentliche Änderung betrifft die Verarbeitung sensibler Daten. Medienunternehmen dürfen nun personenbezogene Daten, einschließlich besonders geschützter Kategorien (wie Gesundheitsdaten oder Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen), verarbeiten, wenn dies für journalistische Zwecke notwendig ist. Diese Regelung stärkt die Medienfreiheit und erleichtert die Arbeit im redaktionellen Alltag.</p>
<h4><strong><br />
Einschränkungen der Betroffenenrechte</strong></h4>
<p>Die neuen Regelungen schränken die Betroffenenrechte erheblich ein. Insbesondere das Auskunftsrecht und das Widerspruchsrecht werden stark begrenzt. Dies betrifft insbesondere „Massenanfragen“, die Redaktionen in der Vergangenheit lahmlegen konnten.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Wichtige Einschränkungen:</strong></p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li>Das Auskunftsrecht greift erst nach Veröffentlichung eines Beitrags.</li>
<li>Es bezieht sich nur auf konkret benannte Veröffentlichungen.</li>
<li>Betroffene müssen individuell begründen, warum sie Auskunft verlangen.</li>
<li>Eine Pauschale von 9 Euro kann für Auskunftsbegehren erhoben werden.</li>
</ol>
</li>
</ol>
<h4><strong><br />
Schutz vor Massenanfragen</strong></h4>
<p>Ein zentrales Anliegen der Medienbranche war der Schutz vor übermäßigen Auskunftsanfragen. Durch die neuen Bestimmungen wird das Auskunftsrecht stark eingeschränkt. So greift es erst nach einer Veröffentlichung und betrifft nur konkrete Beiträge. Zudem kann die Auskunft verweigert werden, wenn dies zur Wahrung der Meinungsfreiheit erforderlich ist. Das Recht auf eine Kopie der verarbeiteten Daten entfällt ebenfalls.</p>
<h4><strong><br />
Weitere Betroffenenrechte: Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung</strong></h4>
<p>Auch die Rechte auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sind eingeschränkt. Diese Rechte gelten nicht, wenn personenbezogene Daten bereits veröffentlicht wurden und andere Rechtsansprüche aus dem bürgerlichen Recht bestehen. Die neuen Regelungen sollen den bestehenden Persönlichkeitsschutz ergänzen.</p>
<h4><strong><br />
Redaktionsgeheimnis gestärkt</strong></h4>
<p>Das Redaktionsgeheimnis bleibt auch unter den neuen Regelungen stark geschützt. Daten, die im Rahmen der journalistischen Tätigkeit verarbeitet werden, fallen weiterhin unter das Redaktionsgeheimnis. Dies gilt auch für externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, aber nicht direkt im Medienunternehmen angestellt sind.</p>
<h4><strong><br />
Bürgerjournalismus: Neue Schutzmechanismen</strong></h4>
<p>Auch der „Bürgerjournalismus“ wird nun durch die neuen Bestimmungen erfasst. Personen, die außerhalb traditioneller Medien journalistisch tätig sind, erhalten mehr Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Damit wird die zunehmende Bedeutung von Social Media und „Social Watchdogs“ anerkannt und reguliert.</p>
<h4><strong><br />
Fazit: Was Sie als Medienschaffende beachten sollten</strong></h4>
<p>Die neuen Datenschutzregeln erleichtern die journalistische Arbeit und bieten mehr Schutz, insbesondere durch die Einschränkungen von Betroffenenrechten und die Erlaubnis zur Verarbeitung sensibler Daten. Unsicherheiten bestehen jedoch weiterhin bei der Frage der Verantwortlichkeit – hier bleibt es den Medienunternehmen überlassen, klare Zuständigkeiten zu definieren. Es wird erwartet, dass die Datenschutzbehörde und die Gerichte in den kommenden Jahren weitere Klarheit schaffen.</p>
<p>Medienschaffende können weiterhin ihrer Arbeit nachgehen, ohne befürchten zu müssen, durch übermäßige Datenschutzverpflichtungen behindert zu werden. Trotzdem sollten sie sich der neuen Verantwortlichkeiten bewusst sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden.</p>
<p></p></div><br />
<div class="col-sm-4">
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-7018" src="https://www.oejc.at/wp-content/uploads/2024/09/datenschutz.png" alt="Datenschutz" width="640" height="379" srcset="https://www.oejc.at/wp-content/uploads/2024/09/datenschutz.png 640w, https://www.oejc.at/wp-content/uploads/2024/09/datenschutz-400x237.png 400w, https://www.oejc.at/wp-content/uploads/2024/09/datenschutz-500x296.png 500w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></p>
<p><div class="well well-lg">Diese Zusammenfassung zu den neuen Datenschutzregeln für Medienschaffende hat der Medienrechts-Experte RA DDr. Meinhard Ciresa für Sie bereitgestellt. Wenn Sie als ÖJC-Mitglied berufliche Fragen zu den Bereichen <a href="https://www.oejc.at/ra-ddr-ciresa-neues-medienprivileg-im-datenschutzgesetz-rechtliche-beratung-fuer-oejc-mitglieder/">Urheberrecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht sowie geistigem Eigentum und Leistungschutzrech</a>t haben, steht DDr. Ciresa Ihnen mit einer „ersten anwaltlichen Auskunft“ zur Verfügung. Schicken Sie Ihre Anfrage bitte an das ÖJC-Generalsekretariat: <a href="mailto:office@oejc.at">office@oejc.at</a></div></p>
<p>&nbsp;</p>
<p></p></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.oejc.at/neue-datenschutzregeln-fuer-medienschaffende-was-sie-jetzt-wissen-muessen/">Neue Datenschutzregeln für Medienschaffende – Was Sie jetzt wissen müssen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.oejc.at">Österreichischer Journalisten Club</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>RA DDr. Ciresa: Neues Medienprivileg im Datenschutzgesetz Rechtliche Beratung für ÖJC-Mitglieder</title>
		<link>https://www.oejc.at/medienprivileg-im-datenschutzgesetz-rechtliche-beratung-fuer-oejc-mitglieder/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ÖJC]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Aug 2024 20:15:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Journalisten-Infos]]></category>
		<category><![CDATA[National]]></category>
		<category><![CDATA[Vorteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>• Was sind die neuen Medienprivilegien für Journalisten &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.oejc.at/medienprivileg-im-datenschutzgesetz-rechtliche-beratung-fuer-oejc-mitglieder/">RA DDr. Ciresa: &lt;/br&gt;Neues Medienprivileg im Datenschutzgesetz &lt;/br&gt;Rechtliche Beratung für ÖJC-Mitglieder</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.oejc.at">Österreichischer Journalisten Club</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-6944" src="https://www.oejc.at/wp-content/uploads/2024/08/Ciresa_04-800x512.jpg" alt="DDr. Meinhard Ciresa" width="800" height="512" srcset="https://www.oejc.at/wp-content/uploads/2024/08/Ciresa_04-800x512.jpg 800w, https://www.oejc.at/wp-content/uploads/2024/08/Ciresa_04-400x256.jpg 400w, https://www.oejc.at/wp-content/uploads/2024/08/Ciresa_04-768x491.jpg 768w, https://www.oejc.at/wp-content/uploads/2024/08/Ciresa_04-500x320.jpg 500w, https://www.oejc.at/wp-content/uploads/2024/08/Ciresa_04.jpg 1024w" sizes="(max-width: 800px) 100vw, 800px" /></p>
<p><strong>• Was sind die neuen Medienprivilegien für Journalisten </strong><strong>im Datenschutzgesetz</strong><strong>?<br />
• Was bietet die neue Rechtsberatung für ÖJC-Mitglieder?<br />
</strong><strong>• Ab 1. September wird der Experte für Medien-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, RA DDr. Meinhard Ciresa, unsere ÖJC-Mitglieder beraten. Bei beruflichen Fragen zu diesen Rechtsbereichen.</strong></p>
<p><em><strong>ÖJC:</strong> Herr Rechtsanwalt, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, um sich unseren Mitgliedern vorzustellen und uns einige wertvolle Einblicke in die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes zu geben. Können Sie uns kurz erklären, was das neue Medienprivileg im Datenschutzgesetz ab dem 1. Juli 2024 beinhaltet?</em><br />
<strong>Meinhard Ciresa:</strong> Sehr gerne. Das neue Medienprivileg im Datenschutzgesetz, konkret in § 9 Abs. 1 DSG [neu], regelt die Datenverarbeitung durch Medienunternehmen wie Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Onlinemedien sowie Mediendienste wie Nachrichtenagenturen zu journalistischen Zwecken. Diese Regelung umfasst nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch deren Organe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Personen, die auf vertraglicher Basis an der inhaltlichen Gestaltung der Publikationen mitwirken. Daher fallen auch Journalistinnen und Journalisten unter dieses neue Medienprivileg, sofern sie eben auf vertraglicher Basis für das Medium journalistisch tätig sind.</p>
<p><em><strong>ÖJC:</strong> Welche Arten von personenbezogenen Daten dürfen durch Medienunternehmen und die genannten „Privilegierten“ verarbeitet werden?</em><br />
<strong>Ciresa:</strong> Die neue Regelung schafft eine breite Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Privilegierte dürfen alle Arten von Daten verarbeiten, einschließlich besonders geschützter Daten, wie Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, und strafrechtlich relevanter Daten nach Art. 10 DSGVO, sofern dies zu journalistischen Zwecken geschieht.</p>
<p><em><strong>ÖJC:</strong> Wie wirken sich diese Änderungen auf die Rechte der betroffenen Personen aus?</em><br />
<strong>Ciresa:</strong> Die Rechte der Betroffenen sind gegenüber den Privilegierten deutlich eingeschränkt. Die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO entfallen. In der Phase der journalistischen Recherche vor der Veröffentlichung eines Medienberichts besteht kein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Nach der Veröffentlichung gibt es kein Recht auf Kopie und kein Auskunftsrecht, soweit Informationen dem Redaktionsgeheimnis nach dem MedienG unterliegen, was insbesondere den Quellenschutz betrifft. Zudem kann ein Privilegierter für die Erteilung einer Auskunft eine Gebühr von 9 Euro verlangen, um Massenanfragen zu vermeiden.</p>
<p><em><strong>ÖJC:</strong> Wie sieht es mit den Rechten auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung aus?</em><br />
<strong>Ciresa:</strong> Auch diese Rechte sind im Rahmen des neuen Medienprivilegs eingeschränkt. Während journalistischer Recherchen, nach der Veröffentlichung in einem Medium und wenn eine konkurrierende Anspruchsgrundlage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte besteht, finden die Rechte auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) keine Anwendung. In anderen Fällen kann der Verantwortliche die Ausübung des Berichtigungs- und Einschränkungsrechts verweigern, wenn dies zum Schutz der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit erforderlich und verhältnismäßig ist. Eine Löschung von Medienpublikationen ist generell ausgeschlossen.</p>
<p><em><strong>ÖJC:</strong> Gelten diese neuen Regelungen auch für private Blogger, Hobbyjournalisten oder Kommentatoren in sozialen Medien?</em><br />
<strong>Rechtsanwalt:</strong> Für Nicht-Medienunternehmen, wie private Blogger oder Bürgerjournalisten, gelten deutlich geringere Privilegien. Sie dürfen nur bestimmte besonders geschützte Daten verarbeiten, zum Beispiel Daten über politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen, aber keine Gesundheitsdaten. Sie sind weiterhin verpflichtet, unentgeltlich Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO zu erteilen, und die Verweigerung der Erfüllung der Rechte gemäß Art. 15 bis 18 DSGVO ist nur eingeschränkt möglich. Die Datenschutzbehörde kann zudem Bescheide zur Auskunftserteilung erlassen.</p>
<p><em><strong>ÖJC:</strong> Können Sie uns noch etwas über Ihre rechtliche Betreuung des ÖJC und seiner Mitglieder verraten?</em><br />
<strong>Rechtsanwalt:</strong> Sehr gerne. Ab September unterstütze ich den ÖJC in rechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus bietet der ÖJC seinen Mitgliedern eine kostenfreie „erste anwaltliche Auskunft“ an, die sich auf meine Fachgebiete im Urheberrecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht sowie geistigen Eigentum bezieht.<br />
<em><strong>ÖJC:</strong> Wie läuft das konkret ab?</em><br />
<strong>Rechtsanwalt:</strong> Mitglieder des ÖJC können ihre rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen, per E-Mail an das ÖJC-Generalsekretariat richten. Die ÖJC-Mitarbeiterinnen leiten mir diese Anfragen zur Beantwortung weiter. Ich erstelle dann eine rechtliche Einschätzung, die an das Sekretariat zurückgesandt wird. Von dort aus wird die Antwort an das Mitglied weitergeleitet. Diese „erste anwaltliche Auskunft“ ist unverbindlich und kostenlos, um den Mitgliedern einen schnellen und unkomplizierten rechtlichen Rat zu ermöglichen.</p>
<a class="btn btn-block btn-danger" href="mailto:office@oejc.at" target="_blank">Nur für ÖJC-Mitglieder: Fragen zur Rechtsauskunft</a>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.oejc.at/medienprivileg-im-datenschutzgesetz-rechtliche-beratung-fuer-oejc-mitglieder/">RA DDr. Ciresa: &lt;/br&gt;Neues Medienprivileg im Datenschutzgesetz &lt;/br&gt;Rechtliche Beratung für ÖJC-Mitglieder</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.oejc.at">Österreichischer Journalisten Club</a>.</p>
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